The Geheimhaltungsvereinbarung is a ready-to-use legal & compliance template you can send for signature in minutes. It is written for 1 signer (recipient) and, by default, expires 30 days after it is sent if left unsigned. It covers agreement, disclosure, confidentiality. Like every Abundera Sign template it is a convenience draft structured for ESIGN Act and UETA compliance, not a substitute for legal advice. Each signed copy is sealed with PAdES-LTA digital signatures, dual RFC 3161 timestamps, and a tamper-evident evidence package in WORM storage.
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# Geheimhaltungsvereinbarung **Datum des Inkrafttretens:** ___________ Diese Geheimhaltungsvereinbarung (nachfolgend die „Vereinbarung") wird ab dem Datum des Inkrafttretens geschlossen zwischen: **Offenlegende Partei:** ___________ (die „Offenlegende Partei") **Empfangende Partei:** ___________ (die „Empfangende Partei") ## 1. Zweck Die Offenlegende Partei beabsichtigt, der Empfangenden Partei bestimmte vertrauliche und geschützte Informationen zum Zwecke von ___________ (der „Zweck") offenzulegen. Die Empfangende Partei erklärt sich bereit, diese Informationen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung entgegenzunehmen und zu schützen. ## 2. Definition vertraulicher Informationen „Vertrauliche Informationen" bezeichnet sämtliche nicht öffentlichen Informationen, die von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei weitergegeben werden, sei es in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder anderer Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen angesichts der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise davon ausgegangen werden sollte, dass sie vertraulich sind. Dies umfasst unter anderem: - Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Verfahren und Formeln - Geschäftspläne, Finanzdaten und Prognosen - Kunden- und Lieferanteninformationen - Software, Quellcode und technische Dokumentation - Marketingstrategien, Preisgestaltung und Produkt-Roadmaps ## 3. Ausnahmen Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die: (a) ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren, wie durch schriftliche Aufzeichnungen belegt; (c) von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen entwickelt werden; oder (d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen erlangt werden. ## 4. Erzwungene Offenlegung Wenn die Empfangende Partei durch Gesetz, Verordnung oder gerichtliches Verfahren (einschließlich Vorladung, Gerichtsbeschluss oder behördliche Untersuchung) zur Offenlegung Vertraulicher Informationen gezwungen wird, hat die Empfangende Partei, soweit gesetzlich zulässig, die Offenlegende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann. Die Empfangende Partei wird nur das erforderliche Minimum an Vertraulichen Informationen offenlegen und mit den Bemühungen der Offenlegenden Partei kooperieren, einen Schutz für die offengelegten Informationen zu erlangen. Eine gemäß diesem Abschnitt erfolgte Offenlegung stellt keine Verletzung dieser Vereinbarung dar.